80.000 Euro für Künstlerinnen und Künstler
Das brandenburgische Kulturministerium schreibt zum vierten Mal die Arbeitspakete-Stipendien aus. Insgesamt werden zehn Stipendien à 8.000 Euro vergeben.
Das brandenburgische Kulturministerium schreibt zum vierten Mal die Arbeitspakete-Stipendien aus. Insgesamt werden zehn Stipendien à 8.000 Euro vergeben.
Mobilität spielt im ländlichen Raum eine entscheidende Rolle. Meist existiert kein ausreichendes öffentliches Verkehrsangebot, junge Menschen sind in ihrer Freizeit zu oft auf Erwachsene und ökologisch fragwürdige Verkehrsmittel angewiesen. Vor diesem Hintergrund fanden über den Sommer 2021 im Rahmen des Projektes #anBahnenundOrten unterschiedliche Workshops mit Kindern und Jugendlichen statt. Diese Videodokumentation gibt Einblicke in die Workshops sowie die nachhaltige Wirkung des Projektes.
Trotz der Herausforderung durch die Pandemie war und ist es eine Selbstverständlichkeit für die Macher:innen von Festivals, Spielstätten, Clubs und Soziokulturellen Zentren in Brandenburg, den Menschen zu helfen, die in diesem Krieg die Opfer sind oder sein werden.
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fortgesetzt.
Das Projekt #anBahnen&Orten ist für die Region Ost- und Südostbrandenburg [...]
Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis Ende 2021 können sie durch die „Corona-Sonderregelung“ monatlich bis zu 1.300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen.
Kabinett beschließt neue Corona-Umgangsverordnung, die Regelungen gelten vom 01. bis 28. August.
Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und stehen als Überbrückungshilfe III Plus bis zum 30. September 2021 zur Verfügung. Für Soloselbstständige bietet die Neustarthilfe Plus bis Ende September 2021 zielgerichtete Unterstützung.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen freie gemeinnützige Träger und Einrichtungen der partizipativen Kulturarbeit, ihre Profilschärfung und Verankerung. Entwicklungsprozesse auf Organisations-, Programm-, Personal-, Kommunikations- oder Finanzierungsebene sowie die nachhaltige Vernetzung mit Kooperationspartnern und der öffentlichen Verwaltung können selbstgestellte Themen sein.