Fristverlängerung Bundesschallschutzprogramm bis 16. März (12 Uhr)

Veröffentlicht am: 8. März 2026

2026 startet erstmals ein bundesweites Pilotprogramm für besseren Schallschutz bei Spielstätten und Festivals. Ziel ist es, Livemusik-Orte zu unterstützen, die wegen Lärmbeschwerden unter Druck stehen.

Bitte reicht eure Interessenbekundung bis Montag, 16. März, 12 Uhr über das Online-Formular der LiveKomm ein.

Prüft vorab eure Antragsberechtigung in der Programmbeschreibung. Wenn ihr die geforderte Veranstaltungsanzahl bspw. wegen behördlicher Auflagen oder schallschutzbedingter Einschränkungen nicht erreicht, reicht die Interessenbekundung bitte trotzdem ein.

Für wen ist das Programm relevant?

  • Wenn eine Schließung oder Absage droht
  • Wenn euer Programm stark eingeschränkt werden müsste (inkl. Einnahmeverlusten)
  • Wenn ein Umzug notwendig wäre, um weiterzumachen

Maßgeblich sind:

  • Die konkrete Notwendigkeit
  • Die Angemessenheit der Maßnahmen
  • Die Erfolgswahrscheinlichkeit
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