Corona-Kulturhilfe Brandenburg 2021
Veröffentlicht am: 19. März 2021
Ergänzend zu den unterschiedlichen Hilfsprogrammen des Landes und des Bundes werden auch 2021 Mittel zum Ausgleich von Einnahmeausfällen (nach Abzug der Ausgabenersparnisse) bereitgestellt.
Kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine, Stiftungen und Gesellschaften müssen in die Lage versetzt werden, die schwierige Zeit so zu überbrücken, dass sie eigenständig weiterbestehen können. Nur dann werden sie nach der Krise ihre kulturellen Angebote in Stadt und Land schnellstmöglich wieder bereithalten können. Für dieses Ziel stellt das Land Brandenburg zusätzliche Haushaltsmittel – zunächst befristet bis 30.06.2021 – zur Verfügung.
Diese wichtigen Fakten zu den Antrags- und Fördermöglichkeiten sind zu beachten:
- Unterstützung erfolgt als Ausgleich von Einnahmeausfällen (nach Abzug der Ausgabenersparnisse)
- Förderzeitraum: 01.01.2021 – 30.06.2021
- Antragsfrist: 30.06.2021
- überwiegendes Betätigungsfeld der Antragstellenden im Land Brandenburg
- Investitionen und Ausstattungsmaßnahmen sind NICHT förderfähig
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung
- Im Falle einer Förderung erfolgt die Zahlung nach Bestandskraft des Bewilligungsbescheides ohne gesonderten Mittelabruf direkt auf das Konto der Antragstellenden