CORONA-KULTURHILFE BRANDENBURG

Veröffentlicht am: 16. Juni 2020

*** UPDATE***

Das Land Brandenburg hat die finanzielle Hilfestellung im Rahmen der Corona-Kulturhilfe bis zum Jahresende verlängert und erweitert. Unter anderem übernimmt das Land 100 Prozent der Corona-Einnahmeausfälle von Kultureinrichtungen.

Die wichtigsten Neuerungen der Richtlinien sind:

  • Es können auch erhöhte Personal- und Sachausgaben, die durch pandemiebedingte Vorkehrungen zur Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebes erforderlich werden, berücksichtigt werden.
  • Auch Einnahmeausfälle, die aufgrund der Durchführung von Veranstaltungen mit reduzierter Besucherzahl bzw. erhöhter Hygienemaßnahmen entstehen werden gefördert.
  • Nach der überarbeiteten Richtlinie kann die gesamte Deckungslücke geschlossen werden, die nach Berücksichtigung aller Ausgabenersparnisse verbleibt (bisher nur bis 50 %).
  • Bis spätestens zum 30.10.2020 (Ausschlussfrist) muss ein Antrag im MWFK vorliegen, der dann die Einnahmeausfälle für den Zeitraum 11.03.2020 bis 31.12.2020 umfassen kann.
  • Alle Kultureinrichtungen, Vereine, gGmbHs etc., die gemäß der („alten“) Richtlinie in der Fassung vom 29. April 2020 eine Billigkeitsleistung erhalten haben, können eine Änderung der Festsetzung für die ausgabebereinigten Einnahmeausfälle beantragen, indem sie die bisher für die Ermittlung der Billigkeitsleistung prognostizierten Einnahmeausfälle aktualisieren.
Die geänderte Richtlinie und die geänderten Antragsformulare sind auf der MWFK-Homepage zu finden. 
***
***
Am 26. April hat die Landesregierung das Corona-Kulturhilfe Programm in Höhe von rund 39 Mio. Euro aufgelegt.

Ergänzend zu den unterschiedlichen Hilfsprogrammen des Landes und des Bundes sind diese Mittel insbesondere für kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige private Kultureinrichtungen und Festivals sowie Projektträger bereitgestellt.

Hier findet ihr das Antragsformular und die Richtlinie, in der die Förderkriterien detailliert erläutert werden.

Ähnliche News: