Antragsfrist für Programm zur Förderung des Digitalen Wandels auf 22. April verlängert

Veröffentlicht am: 1. April 2021

Das Land Brandenburg intensiviert seine Bemühungen zur Digitalisierung im Kulturbereich. Noch bis zum 22. April 2021 können Anträge zur Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (DIWA) gestellt werden. und stellt dafür in diesem Jahr 600.000 Euro zur Verfügung.

Kulturministerin Manja Schüle: „Corona ist ein Beschleuniger von Digitalisierung. Auch wenn wir uns danach sehen, dass sich nicht mehr ein Bildschirm zwischen uns und dem Erleben von Kultur schiebt – mit Hilfe der Digitalisierung trotzen wir der Krise. Mit den im vergangenen Jahr entwickelten digitalen Formaten konnten wir Kunst und Kultur erleben, als sonst nichts mehr möglich war. Zum Beispiel mit der von uns gestarteten Online-Plattform #kulturBB. Auch bei der Archivierung und Vermittlung des kulturellen Erbes hat die Digitalisierung zu einem Quantensprung geführt. Unsere Antwort: Wir haben das Förderprogramm ‘Digitalisierung des kulturellen Erbes‘ aufgestockt. Digitalisierung wird Kultur auch langfristig verändern. Dies muss auf solide Füße gestellt werden. Deshalb gibt es jetzt von uns auch Geld für die Förderung des digitalen Wandels von Kultureinrichtungen. Damit reagieren wir auf Corona – aber viel wichtiger: Wir helfen den Einrichtungen, sich zu modernen Kulturbetrieben zu entwickeln. Mit ‘DIWA‘ fördern wir ihre Strategiefähigkeit und Vernetzung im digitalen Bereich und unterstützen innovative digitale Konzepte. Das Ziel: Ein kompetenter, selbstbewusster und kreativer Umgang mit den digitalen Herausforderungen. Ich freue mich, dass wir dafür in diesem Jahr erstmals 600.000 Euro bereitstellen können: Wir fördern einzelne Projekte mit 10.000 bis 80.000 Euro. Das zeigt: Die Zukunft ist digital – und sie wird in Brandenburg gemacht.“

Das Programm zur Förderung des Digitalen Wandels von Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (DIWA Kultur) setzt drei Förderschwerpunkte: Strategien und Konzepte, innovative Projekte sowie Qualifikationsmaßnahmen. Das Programm unterstützt Kultureinrichtungen konkret dabei,

  • bestehende Betriebsprozesse, kulturelle Ausdrucksformen und die Außenkommunikation umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren,
  • dafür geeignete individuelle Lösungen, Handlungsempfehlungen und/oder Pilotprojekte zu entwickeln und diese dann umzusetzen bzw. zu implementieren sowie
  • die eigenen Mitarbeiter*innen zu qualifizieren.

Gefördert werden können unter anderem Beratungsleistungen, Personalkosten für zusätzliches befristetes Personal, Sachmittel für Workshops und digitale Pilotprojekte. Das Land übernimmt 90 Prozent der Kosten. Bewerben können sich ab sofort und bis zum 22. April 2021 gemeinnützige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts und Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne unternehmerische Zielsetzung mit Sitz im Land Brandenburg sowie Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch eine externe Experten-Jury. Die Fördergrundsätze und Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/digitalisierung-in-der-kultur/abrufbar.

Im Rahmen des bereits etablierten Förderprogramms für die Digitalisierung des kulturellen Erbes stellt das Kulturministerium in diesem Jahr zusätzlich 250.000 Euro bereit. Damit werden neben der Erfassung, Sicherung und Zugänglichmachung von kulturellem Erbe auch die Vermittlung oder die künstlerische Nutzung von digitalisiertem Kulturgut gefördert. Das Bewerbungsverfahren für dieses Programm ist bereits abgeschlossen. Gefördert werden 20 Projekte von Archiven, Bibliotheken, Museen und Vereinen, die Objekte, Filme und Dokumente des brandenburgischen kulturellen Erbes digitalisieren und digital vermitteln.

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