Am 8. Oktober ist die neue SARS-CoV-2-Umgangsverordnung in Kraft getreten. Das selbsterklärte Ziel von Kulturministerin Manja Schüle: weiterhin soviel privates sowie öffentliches Leben aufrecht erhalten wie möglich.
Mit Blick auf das Kulturleben im Land Brandenburg eröffnen die neuen Bestimmungen die grundsätzliche Möglichkeit, in Theatern, Opern, Konzerthäuser und vergleichbaren Kultureinrichtungen, in denen Veranstaltungen mit Publikum durchgeführt werden, den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzplätzen auf bis zu 1,0 Meter zu reduzieren.
So kann mehr Publikum und eine bessere Auslastung der Kulturveranstaltungen bei aller gebotener Vorsicht ermöglicht werden. Daher ist die Ausnahme vom Mindestabstand an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die im Einzelnen in einem gemeinsam von MWFK und MWAE erarbeiteten Hygienerahmenkonzept für Kinos und Kultureinrichtungen des Landes Brandenburg geregelt werden. Darin werden folgende Voraussetzungen für die sog. Schachbrettmuster-Platzierung im Aufführungssaal festgelegt:
„Sofern eine geeignete raumlufttechnische Anlage im Veranstaltungssaal vorhanden ist und Mund-Nasen-Bedeckungen von allen Besucherinnen und Besuchern durchgehend getragen werden, kann der Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen im Veranstaltungssaal auf bis zu 1,0 Meter reduziert werden. In diesem Fall ist der Verzehr von Speisen und Getränken am Platz nicht zulässig. … Bei der Anordnung bzw. Zuweisung der Sitzplätze ist die Einhaltung des jeweils erforderlichen Mindestabstands in alle Richtungen zu gewährleisten (sog. „Schachbrettmuster“). Das einfache oder doppelte Freihalten lediglich des rechten und des linken Sitzplatzes ist nicht ausreichend.“ |