Jetzt bewerben: Innovationsfonds Pop | Antragsfrist 1. März 2021

Veröffentlicht am: 19. Januar 2021

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von Projekten aus dem Bereich Popularmusik, die im Land Brandenburg realisiert werden.

Ein attraktives und innovatives Kulturangebot im Bereich der freien popularmusikalischen Szene und ihrer Projekte ist wichtiger Teil des Brandenburger Kulturlebens, das zudem die internen Bindungskräfte des Landes -auch durch niederschwellige Teilhabemöglichkeiten- stärkt sowie Brandenburgs Attraktivität als kulturtouristische Destination festigt und weiter ausbaut.

Die kulturpolitische Strategie Brandenburgs und daraus abgeleitete Entwicklungsaspekte sind ebenso in den Blick zu nehmen wie innovative Formate und Angebote. In Bezug auf den Innovationsfonds POP sind die musikalische Vielfalt, die besonderen kulturräumlichen Aspekte sowie die kulturpolitisch gesetzten Schwerpunkte der jeweiligen Förderperiode von Bedeutung.

Zielgruppen

Mit den Mitteln soll die freie popularmusikalische Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, die künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen. Projektschwerpunkt muss in Brandenburg sein.

Zweck der Förderung

Mit den Zuwendungen sollen popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen im Land Brandenburg ermöglicht und (weiter)-entwickelt werden. Dabei ist der Fokus auf die freie Szene Brandenburgs zu richten, um die Vielfalt, Vernetzung, Qualität und das Entwicklungs- bzw. Innovationspotenzial der Popularmusikszene zu stärken und zu entfalten.

Es werden Projekte berücksichtigt, die bspw. folgende Aspekte enthalten:

  • Förderung des Selbstverständnisses Brandenburgs als weltoffenes, kreatives und geschichtsbewusstes Bundesland
  • Sicherstellung des Rechts auf kulturelle Teilhabe
  • Ermöglichung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an kulturellen Angeboten
  • nachhaltige Stärkung der kulturellen Infrastruktur, insbesondere in der Fläche des Landes

Gegenstand der Förderung

Folgende Formate können Gegenstand der Fördermaßnahme sein:

  • popularmusikalische Angebote oder Programmschwerpunkte innerhalb eines Projektes oder Festivals (bspw. Workshop-Programme und interdisziplinäre Formate)
  • popularmusikalische Formate (bspw. in den Bereichen Nachwuchsförderung oder Gender Equality)
  • Entwicklung alternativer „pandemiegerechter“ popularmusikalischer Kulturerlebnismodelle (bspw. Modifikationen der Veranstaltungsformen, Transformationen in den digitalen Raum)
  • neue Modellprojekte oder Kampagnen zum Zugang zur Livemusik
  • interne Qualitätsentwicklung und organisationsstärkende Maßnahmen, die eine Professionalisierung und Stabilisierung der bestehenden Alltagspraxis ermöglichen (z.B. zeitlich begrenzte Personaldienstleistungen auf Honorarbasis, Weiterbildungsvorhaben, Inhouse-Seminare, Coaching)
  • Auf- oder Ausbau popularmusikalischer Netzwerke

Von der Antragstellung ausgeschlossen sind:

  • Antragsteller*innen, die eine rein institutionelle Förderung beantragen
  • Preisverleihungen und die Vergabe von Stipendien
  • Veranstaltungen mit überwiegend internem Begegnungscharakter (z. B. Jubiläen, Parties)
  • rein investive Vorhaben
  • Projekte der Kultur- und Kreativwirtschaft können nur gefördert werden, wenn sie klar vom wirtschaftlichen Betrieb abgegrenzt sind

Hinweis: Bitte führen Sie in der Antragstellung auf, ob und für welche Gruppen Sie barrierefreie Angebote oder sonstige Vorkehrungen für die gleichberechtigte kulturelle Teilhabe planen. Bitte zeigen Sie auf, wo sich diese im Finanzierungsplan widerspiegelt.

Sonstige Förderbedingungen

Beantragt werden können Projekte mit einem Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2021. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben. Eine Komplementärförderung mit EU-Fördermitteln, Bundesmitteln und Mitteln der dezentralen Kulturarbeit (städtische oder sonstige kommunale Fördermittel) kann zulässig sein. Eine Förderung im Rahmen dieses Förderprogramms ist ausgeschlossen, wenn das zur Entscheidung anstehende Projekt bereits eine Förderung aus Mitteln des Landes Brandenburg enthält.

Kann die bestehende Deckungslücke zur Finanzierung des Projektes nicht vollständig aus den zur Verfügung stehenden Programmmitteln gedeckt werden, so kann im Einzelfall der Einsatz von ergänzend bereitgestellten Landesmitteln außerhalb des Geschäftsbereiches des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur für den Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung anerkannt werden.

Umfang der Förderung

  • Das Fördervolumen des Innovationsfonds POP beträgt insgesamt 50.000 € für das Jahr 2021
  • Die Förderhöhe je Projektantrag beträgt maximal 10.000 €
  • Die Mindesthöhe der beantragten Förderung darf 2.500 € nicht unterschreiten
  • Bei der Förderung ist eine Finanzierung bis zu 100% möglich. Im Übrigen erfolgt eine Anteilsfinanzierung.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bewilligungsverfahren, Antragsfristen
Über die zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel entscheidet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur unter Einbeziehung des LAG Soziokultur Brandenburg e.V. (zukünftig ImPuls Brandenburg e.V.).

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Das unter https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Zuwendungsantrag_Antragsformularneu.pdf gestellte Antragsformular ist für die Antragstellung zu nutzen. Der elektronisch ausgefüllte Antrag ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterschreiben und vollständig mit allen im Antragsformular genannten Nachweisunterlagen als Scan oder Foto (als Datei im jpeg- oder pdf-Format) per Mail (Corinna.Grafe@mwfk.brandenburg.de) an das Referat 34 des MWFK zu senden.

In Ausnahmefällen, wenn die technischen Voraussetzungen nicht vorliegen, können die Anträge in 2-facher Ausfertigung an das MWFK, Referat 34 postalisch eingereicht werden. Die Antragsadresse lautet:

Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Forschung des Landes Brandenburg
Referat 34
Dortustraße 36
14467 Potsdam
 

Die Bewilligung erfolgt durch das MWFK in Form eines Zuwendungsbescheides.

Anträge für Vorhaben in 2021 müssen bis zum 1. März 2021 (Ausschlussfrist) vollständig mit allen notwendigen Nachweisunterlagen im Ministerium eingegangen sein. Zum Nachweis der Fristwahrung bei postalischer Einreichung gilt das Datum des Posteingangsstempels des Ministeriums.

Weitere Hinweise

Kontakt bei Rückfragen:

Cerstin Gerecht, Leiterin des Referat 34, Darstellende Kunst und Musik
Referat 34, Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kultur
E-Mail: Cerstin.Gerecht@MWFK.Brandenburg.de
Tel.: 0331 – 866 4960

Ähnliche News: