Land stellt Kofinanzierung sicher

Veröffentlicht am: 23. April 2021

Brandenburgs Kulturministerium sorgt dafür, dass Kultureinrichtungen und -initiativen optimal von den umfangreichen Corona-Sonderprogrammen des Bundes profitieren können. Zur Kofinanzierung stellt das Land 6 Millionen Euro zur Verfügung. Kreative und Kultureinrichtungen können diese Mittel ab sofort schnell und unbürokratisch ergänzend zu den Sofortprogrammen des Bundes beantragen.

Bereits im vergangenen Jahr konnten unsere Mitglieder über das Programm der Bundesregierung ‘Neustart Kultur‘ durch das Kulturministerium kofinanziert werden. Dazu gehörten  Jugendkulturzentrum Gladhouse in Cottbus: Dort wurden neue Lichttechnik, eine moderne Open-Air-Bühne und die Entwicklung alternativer Veranstaltungsformen ermöglicht. Auch das Event-Theater im Fontane Klub in Brandenburg an der Havel profitierte als freies Theater bereits von der Unterstützung: Eine neue Videowand ermöglicht dort neue Kino-Formate. Eine Open Air Bühne, ein neues Studio sowie mobile Veranstaltungstechnik versetzt die Kulturfabrik Fürstenwalde gleichfalls in die Lage, mit neuen Perspektiven die Arbeit bald wiederaufzunehmen.

Kultureinrichtungen sowie selbstständige Künstler*innen, denen eine Corona-Förderung vom Bund bewilligt worden ist, können beim Kulturministerium des Landes die fehlende Kofinanzierung beantragen, die in der Regel 10% beträgt. Weitere Einzelheiten können der Richtlinie zur Kofinanzierung von Corona-Pandemie bedingten Bundesprogrammen entnommen werden.

Die entsprechenden Richtlinien, Antragsformulare sowie umfangreiche Informationen sind unter https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kofinanzierung-corona-bundesprogramme/ abrufbar.

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