Ko-Finanzierung von Neustart Kultur Programmen durch Brandenburger Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Veröffentlicht am: 28. Juni 2021

Veranstalter:innen von Festivals und Konzertveranstaltungen in Brandenburg, die im Rahmen des Bundesprogramms „Neustart Kultur“ eine Zuwendung für ihr Vorhaben erhalten, können ab sofort auch eine Unterstützung ihres Projektes beim brandenburgischen Wirtschaftsministerium beantragen.

„Die Corona-Pandemie hat die Veranstaltungs- und Kreativbranche besonders heftig getroffen. Mit ,Neustart Kultur“ hat der Bund ein umfassendes Rettungs- und Zukunftsprogramm geschaffen, das wichtige Impulse für die Unterstützung der Branche setzt. Mit der Kofinanzierung dieses Programms leistet das Land Brandenburg einen Beitrag zum Erhalt der kulturellen und musikalischen Infrastruktur in Brandenburg“, erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach.

Anträge auf Unterstützung können bis zum 15. August gestellt werden – und zwar für die Programmteile „Erhalt und Stärkung der musikalischen Infrastruktur in Deutschland – Kleinst- und Eintagesmusikfestivals sowie sogenannte Umsonst & Draußen Festivals“ sowie „Erhalt und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen“. Ausschlaggebend für eine Förderung ist nicht der Sitz des Unternehmens, sondern dass das Projekt im Land Brandenburg umgesetzt wird.

Das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung finden sich hier:

Antrag auf Gewährung einer landesseitigen Zuwendung zu von NEUSTART KULTUR

Hinweise für Antragsstellende für eine Zuwendung zur landesseitigen Förderung der NEUSTART KULTUR

Ansprechpartnerin im Wirtschaftsministerium für Nachfragen-

Frederike Frank
Mail: Frederike.Frank@MWAE.Brandenburg.de
Telefon: 0331-866 1763

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