Landesförderung für regionale kulturelle Ankerpunkte
Veröffentlicht am: 13. Juli 2021
Das Kulturministerium legt erstmalig ein ganz auf die Kulturentwicklung im ländlichen Raum gerichtetes Förderprogramm auf: die Förderrichtlinie für Regionale Kulturelle Ankerpunkte im ländlichen Raum.
Der Förderung liegt das Konzept „Zusammenhalt – Heimat – Teilhabe“ zugrunde. Die regionale kulturellen Ankerpunkte sollen aus den Regionen heraus entwickelt und von dort getragen werden. Ankerpunkte sollen über das klassische Verständnis von Kultureinrichtungen hinausgehen und insbesondere ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Akteure in die Angebote einbinden. Vorgaben für inhaltliche Schwerpunktsetzungen, Formate, Programme oder Aktivitäten werden dabei nicht gemacht.
Für den jeweiligen Ankerpunkt stehen dann landesseitig zwischen 100.000 Euro und 150.000 Euro pro Jahr zur Verfügung (insgesamt 1 Mio. Euro pro Jahr). Mithilfe der Landesmittel können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abgedeckt werden. Die Förderung ist angelegt auf einen Zeitraum von zunächst drei Jahren.
Die Förderung beginnt bereits im Oktober 2021. Nach Maßgabe der Haushaltsentwicklungen kann sich eine weitere Förderphase von nochmals drei Jahren anschließen.
Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, deren Sitz nicht in den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam liegt.
Die Anträge können ab sofort und bis zum 18. August 2021 im MWFK gestellt werden. Sie erfordern eine positive Stellungnahme des zuständigen Landkreises. Die Anträge wird eine Fachjury bewerten, auf deren Grundlage dann die Förderung ausgesprochen werden wird.
Alle wichtige Informationen sowie die Richtilinien und der Antragsformular sind auf der MWFK Website zu finden.