Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN geht in die zweite Runde | Bewerbungen ab 16. August 2021

Veröffentlicht am: 12. August 2021

Mit elf Millionen Euro fördern Bund und Länder erneut unter der Marke KULTUR.GEMEINSCHAFTEN die digitale Qualifizierung und Transformation in Kultureinrichtungen. Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen unterstützt Kultureinrichtungen und kulturelle Träger beim Aufbau eines digital gestützten Austauschs mit ihrem Publikum.
 
Kultureinrichtungen und kulturelle Träger können sich ab dem 16. August 2021 bewerben. Die Antragsfristen enden am 24. September 2021 (Mitternacht).
  • Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen, musikalische Ensembles). Da sich KULTUR.GEMEINSCHAFTEN insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.
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