Brandenburg beschließt neue Freizeitlärmrichtlinie

Veröffentlicht am: 8. Juli 2020

Liebe Brandenburger (Festival)Veranstalter*innen, wir haben tolle Nachrichten für euch: Das Land Brandenburg hat die Freizeitlärm-Richtlinie überarbeitet! Damit konnten wir einen Prozess, der auf dem POPUP-Kongress vor zwei Jahren bei einer Podiumsdiskussion angeschoben wurde, erfolgreich abschließen. Daran beteiligt waren u.a. Akteur*innen der Brandenburger Festivalszene sowie Rechts- und Akustikexpert*innen! Danke für den kontinuierlichen Input, langen Atem und die gute Zusammenarbeit.

Hier könnt ihr euch über die überarbeitete Fassung informieren (Seite 573-567).

Die wichtigsten Änderungen haben wir kurz für euch zusammengefasst:

1.) AUS 10 WIRD 18!
Die Erweiterung der Ausnahmemöglichkeiten für sogenannte „seltene Ereignisse“ wurde von 10 auf 18 pro Jahr erweitert.

2.) EIN TAG HAT 24 STUNDEN? JETZT JA!
Zudem müssen Ausnahmen nicht mehr gesondert für jeden Tages- und Nachtzeitraum, sondern können für volle 24-Stunden-Zeiträume genehmigt werden.

Alle für die Festivalszene relevanten Änderungen werden wir zudem in der Festival-Handreichung ausführlich erläutern. Die Veröffentlichung der Handreichung ist derzeit für Ende 2020 geplant.

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