OFFENER BRIEF: 10m² je Gast? So sieht (k)eine Öffnungsperspektive für Clubs aus

Veröffentlicht am: 27. August 2021

Status Quo:

Knapp anderthalb Jahre dauerte das faktische Berufsverbot für Club- und Diskothekenbetreiber:innen an. Entsprechend groß war die Freude, als mit der ersten Brandenburger Corona-Umgangsverordnung im Juli die frohe Kunde „Diskotheken und Clubs können wieder öffnen“ durch die Presse ging.

Ein Blick in die konkreten Bestimmungen dämpfte die anfängliche Euphorie jedoch schnell. Denn auch wenn die Umgangsverordnung auf dem Papier ermöglicht, Kulturveranstaltungen im Innenbereich durchzuführen, sieht es in der Praxis anders aus. Unter den aktuellen Bedingungen wird unserer Kenntnis nach kein Club in Brandenburg seinen Indoor-Bereich öffnen.

Betreiber:innen von Brandenburger Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen haben beim Abhalten sogenannter „Tanzlustbarkeiten“ in geschlossenen Räumen sicherzustellen, dass der Aufenthalt von nicht mehr als einem Gast pro zehn Quadratmeter begehbarer Fläche erfolgt.

Normalerweise gehen Clubs gemäß Versammlungsstättenverordnung von zwei Personen pro Quadratmeter aus. Ein Club mit 150 Quadratmeter Veranstaltungsfläche dürfte also 300 Personen einlassen. Gemäß der aktuellen Umgangsverordnung wären es jedoch nur noch 15 Personen. Diese Berechnung ist in höchstem Maße unwirtschaftlich und eine Anpassung der Corona-Umgangsverordnung demnach dringend geboten. Unter den jetzigen Bedingungen sind Indoor-Veranstaltungen mit sogenannten „Tanzlustbarkeiten“ de facto nicht umsetzbar.

Hinzu kommt, dass in der Brandenburger Umgangsverordnung nach wie vor die Inzidenz als alleiniger Messwert betrachtet wird und die Hospitalisierungsrate und Intensivbettenbelastung bisher scheinbar außer Acht lässt. ImPuls Brandenburg sieht aber z.B., wie auch aktuell andere Bundesländer, die Hospitalisierungsrate als einen wichtigen Indikator an, um die Auswirkungen der Pandemie auf das Gesundheitssystem zu beurteilen.

Darüber hinaus muss ebenfalls der Impffortschritt in die Bewertung mit einfließen. Dazu kann speziell Clubkultur einen wichtigen Beitrag leisten, um die Impfbereitschaft zu steigern und für jüngere Menschen Anreize zu schaffen. Erlebbare Vorteile einer Impfung – wie die Teilhabe an Clubkulturveranstaltungen – motivieren auf positivem Wege und geben Menschen einen Anstoß, die möglicherweise ohne diese Angebote keinen Anlass zur Impfung sehen. Die Clubkultur steht für gesellschaftliche Freiräume, für Suche nach künstlerischer und individueller Freiheit und ist Ausdruck dieser. Sie darf deshalb nicht am langen Arm der Pandemie verhungern.

ImPuls Brandenburg fragt: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Clubs und Diskotheken wieder regulär öffnen dürfen? Was es aus unserer Sicht dringend braucht, ist eine durchdachte Exit Strategie für den Herbst!

Entwicklungsschritte:

Die Corona-Pandemie erforderte tiefe Einschnitte in unser aller Grundrechte. Ein wesentlicher Schritt in Richtung Normalität war die Entwicklung von Impfstoffen, welche für Immunität in der breiten Bevölkerung sorgen. Da nun jede:r Bürger:in in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann, entzieht sich die rechtliche Grundlage, weiterhin Grundrechte und die freie Berufsausübung einzuschränken. Es gilt demnach den steigenden Impffortschritt und das geringere gesamtgesellschaftliche Risiko in Öffnungsschritten und angepassten Maßnahmen abzubilden.

Das dies durchaus funktionieren kann, zeigen die jüngsten Entwicklungen in anderen Bundesländern wie beispielsweise in Baden-Württemberg. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Vollauslastung und ohne Abstand wieder Clubkultur stattfinden. Und auch in den anderen Bundesländern wie Niedersachsen oder Hamburg gibt es mittlerweile vergleichbar realistische Öffnungsschritte und Strategien für die Clubszene. In Berlin ist derweil mit dem Gerichturteil vom 20.08. das Verbot von „Tanzlustbarkeiten“ für Geimpfte und Genesene gekippt worden. Dieses Urteil wird weitreichende Folgen haben, kann aus unserer Sicht jedoch nicht der einzige Weg der Kommunikation zwischen der Veranstaltungsbranche und der Verwaltung sein.

Begründet dadurch ergibt sich die Forderung von ImPuls Brandenburg, die Corona-Beschränkungen sowie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen zum 01.10.2021 in den Indoor-Bereichen der Clubs aufzuheben. Die Verordnung sollte so angepasst werden, damit unter folgenden Voraussetzungen Tanzveranstaltungen im Innenbereich durchgeführt werden können:

  • 100 % Auslastung mit (2G) ausschließlich Genesenen + Geimpften 

ODER

  • 100 % Auslastung mit (3G) negativ-Getesteten + Genesenen + Geimpften (negativer Testnachweis wird hier von allen Besucher:innen verlangt)
  • Kontakterfassung mittels frei zu wählender digitaler Lösung

Diese Öffnungsschritte setzen eine pandemische Lage voraus, unter der verantwortungsvoll in einem beherrschbaren Geschehen Clubkultur angeboten werden kann.

In Bezug auf die Testungen sieht ImPuls Brandenburg mit dem Wegfall der kostenfreien Testmöglichkeit ab Herbst die 3G Variante allerdings schwer umsetzbar. In einem Flächenland wie Brandenburg benötigen wir daher dringend im Clubbereich Alternativen, um gut funktionierende Teststrukturen für die Besucher:innen aufrecht zu erhalten, sowie realistische Finanzierungsmöglichkeiten dafür aufzuzeigen.

Um zukünftig weitere unrealistische Öffnungsszenerien für die Clubszene zu vermeiden, würden wir es sehr begrüßen, dass unser Verband und andere Vertreter:innen der Szene bei der Gestaltung neuer Verordnungen mit an den Tisch geholt werden, um einen Dialog auf Augenhöhe zu führen. Ansonsten sind wir uns sehr sicher, dass die kommende Umgangsverordnung auch wieder an jedweder Lebensrealität der Veranstaltungsbranche vorbeigehen wird.

Der Vorstand von ImPuls Brandenburg e.V.

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