Projektfonds Popularmusik 2026: Jetzt Antrag stellen – Frist 12. April

Veröffentlicht am: 16. März 2026

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK) schreibt für 2026 erneut den Projektfonds Popularmusik aus. Gefördert werden Projekte der freien Popularmusikszene, die im Land Brandenburg realisiert werden und zur musikalischen Vielfalt sowie zur kulturellen Entwicklung beitragen.

Ziel des Programms ist es, innovative Formate, neue Zugänge zur Livemusik sowie die Vernetzung und Weiterentwicklung der Szene zu unterstützen. Dabei spielen auch Aspekte wie kulturelle Teilhabe, Nachwuchsförderung, Diversität und Projekte im ländlichen Raum eine wichtige Rolle.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, zum Beispiel Vereine, Stiftungen oder gGmbHs. Die geförderten Projekte müssen in Brandenburg umgesetzt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem:

  • Konzeption und Umsetzung popularmusikalischer Formate

  • Programmschwerpunkte innerhalb von Projekten oder Festivals

  • Modellprojekte und neue Zugänge zur Livemusik

  • Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Organisationsstärkung (z. B. Weiterbildung oder Coaching)

  • Aufbau und Stärkung von Netzwerken in der Popularmusik

Förderhöhe

  • Mindestförderung: 2.500 €

  • maximale Fördersumme pro Projekt: 10.000 €

  • mindestens 10 % Eigenanteil erforderlich

  • Gesamtvolumen des Fonds 2026: 50.000 €

Der Projektzeitraum muss spätestens am 31.12.2026 abgeschlossen sein.

Antragsfrist

Anträge für Projekte im Jahr 2026 können bis zum 12. April 2026, 23:59 Uhr eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Verfahren des MWFK.

Jetzt Projektidee einreichen

Habt ihr eine Idee für ein Musikprojekt in Brandenburg? Dann nutzt die Chance und stellt einen Antrag beim Projektfonds Popularmusik.

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