PROJEKTFONDS SOZIOKULTUR
Der ImPuls Brandenburg e.V. vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel aus dem MWFK Brandenburg – Mittel zur Förderung von zeitlich befristeten Projekten aus dem Praxisfeld Soziokultur, die im Land Brandenburg realisiert werden.
Förderhöhe
Maximal 10.000 €
Antragsfrist
ab sofort bis zum 18. Mai 2026
Online-Infocalls
30.04.2026 & 07.05.2026, 17:00 Uhr
Förderkriterien
Weiterführende Informationen zu den Förderkriterien werden im Merkblatt im untenstehenden Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Ziel der Projektförderung ist die kontinuierliche Weiterentwicklung und Stärkung soziokultureller Praxis im Land Brandenburg. Sie unterstützt Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit.
Soziokulturelle Zentren und Initiativen stehen offen für selbstorganisierte Nutzung durch Künstler*innen, Bürgerinitiativen, Vereine und andere gesellschaftliche Gruppen. Soziokultur hat den Anspruch, die Gesellschaft mit Mitteln der Kunst und Kultur mitzugestalten, offen zu sein und möglichst viele Menschen zur Teilhabe zu erreichen.
Im Fokus stehen die kulturelle und künstlerische Beteiligung der Menschen sowie Projekte, bei denen sie als Gestalter*innen von Orten und Räumen aktiv werden. Mit den Projektmitteln sollen partizipative Vorhaben umgesetzt und die Professionalisierung der Akteur*innen und Institutionen unterstützt werden. Gefördert werden Projekte, die Menschen vor Ort in Konzeption und Durchführung aktiv einbinden und gesellschaftspolitische oder soziale Themen mit kulturellen Methoden bearbeiten.
Zielgruppe
Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Institutionen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden. Mit Akteur*innen und Institutionen sind in diesem Programm gemeint: soziokulturelle und kulturelle Zentren, Einrichtungen und Initiativen mit gemeinnütziger Zielsetzung und Ausrichtung, die sich mit künstlerischen Mitteln dem gesellschaftlichen Diskurs stellen, und ein sparten- und zielgruppenübergreifendes Programm ermöglichen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind juristische Personen (freie Träger sowie öffentliche Träger), die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können und ihren Sitz im Land Brandenburg haben. Abweichend davon sind, als Ausnahme, auch Antragsteller*innen antragsberechtigt, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt.
Gegenstand der Förderung sind einzelne abgegrenzte Vorhaben, Kooperationsprojekte und Verbundmaßnahmen mit hohem Beispielwert.
• zeitlich befristete Projekte und Formate, die die aktive Beteiligung der Menschen unterstützen und fordern
• generationsübergreifende und spartenübergreifende Projekte und Formate
• Projekte, die ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen/künstlerischen Methoden bearbeiten
• Projekte mit Förderung bürgerschaftlichen Engagements
• Projekte, die am Gemeinwohl orientierte Kulturarbeit mit einer starken Vernetzung im Gemeinwesen verbinden
• Projekte, welche sich mit öffentlich zugänglichen Begegnungsräumen künstlerisch oder kreativ auseinandersetzen
• Maßnahmen der internen Qualitätsentwicklung und Organisationsstärkung in soziokulturellen Zentren und Strukturen (z. B. Weiterbildung, Coaching)
Vorhaben mit Fokus auf den ländlichen Raum, Partizipation und Begegnung sowie auf Nachwuchsförderung finden im Antrags- und Auswahlprozess besondere Beachtung.
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Sachausgaben, die zu den im Antrag angegebenen Projektaktivitäten passen. Das können sein:
• Honorare
• Anmietung von Räumlichkeiten
• Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation
• Druckkosten (z.B. Plakate/Flyer), Bau Bühnenbild etc.
• Anmietung von technischem Equipment für das Projekt
• Reisekosten/Übernachtungskosten nach dem Bundesreisekostengesetz
• Projektbezogene Anschaffung von Technik/Materialien
• KSK-Beiträge, GEMA-Gebühren
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss/Zuweisung, grundsätzlich als Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
Die Förderhöhe liegt bei grundsätzlich maximal 10.000 €. Die Mindestförderhöhe beträgt 5.000 €. Ein Eigenanteil an Eigeneinnahmen und/oder Drittmitteln von mindestens 10% ist anzustreben. Eine Komplementärförderung mit EU-Fördermitteln, Bundesmitteln und Mitteln der dezentralen Kulturarbeit (kreisliche und kommunale Fördermittel) ist zulässig.
Der Durchführungszeitraum ist auf das Bewilligungsjahr (Kalenderjahr 2026) beschränkt und endet spätestens zum 31. Dezember 2026.
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Der Antrag auf Förderung ist direkt an den ImPuls Brandenburg e.V. zu stellen. Auch die Bewilligung erfolgt durch diesen.
Der elektronisch ausgefüllte Antrag inkl. Anlagen (Projektbeschreibung, ausgefüllter Kosten- und Finanzierungsplan, Satzung, Nachweis der Gemeinnützigkeit, VR-Auszug oder HR-Auszug) muss vollständig bis zum 18.05.2026, 23:59 Uhr eingegangen sein.
Eine Vorlage des Kosten- und Finanzierunsplans (KFP) steht unten im Downloadbereich zur Verfügung.
Der ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen ist im Original zeitnah an den ImPuls Brandenburg e.V., Kunst- und Kreativhaus Rechenzentrum, Dortustraße 46, 14467 Potsdam zu senden.
Die Förderentscheidungen orientieren sich an folgenden Kriterien:
• Qualität bzw. fachliche Beurteilung des Konzepts / Projektvorschlags
• Stellenwert innerhalb des soziokulturellen Angebots im Land Brandenburg
• Berücksichtigung der Leitgedanken der kulturpolitischen Strategie des Landes Brandenburg
• nachhaltige Wirkung
Der ImPuls Brandenburg e.V. schließt in Abstimmung mit dem MWFK Brandenburg ausgewählten Projektträgern Förderverträge über die von ihm weitergeleiteten Landesmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Ansprechpartnerin

Lucija Gudlin
Inhaltliche Fragen
T: 0152 2590 6157
E: lucija.gudlin@impuls-brandenburg.de
