Prozesse statt Projekte
Veröffentlicht am: 3. August 2021
Mit Profil: Soziokultur legt der Fonds Soziokultur ein neues Förderprogramm im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) von bis zu 20 Millionen Euro auf. Ziel ist es, freie Träger der Soziokultur, Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit bei Entwicklungsprozessen zu unterstützen, die ihrer Stabilisierung und Verankerung dienen. Vom 01.08.2021 bis zum 30.09.2021 kann eine Förderung für Aktivitäten, die zwischen Februar und Dezember 2022 laufen, Anträge gestellt werden.
Die Pandemie hat bei allen Kulturakteur*innen viele Fragen zu Angebot, Programm, Personal, Kooperationspartner*innen, Plattformen, Zielgruppen und der Finanzierung aufgeworfen. Viele befinden sich – gewollt oder ungewollt – in einer Transformation. Es gab bisher kaum Zeit, diese Entwicklung bewusster und mit Blick auf mehr Stabilität zu gestalten. Das neue Förderprogramm greift diese strukturellen, aber auch gesellschaftlichen Herausforderungen auf.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen freie gemeinnützige Träger und Einrichtungen der partizipativen Kulturarbeit, ihre Profilschärfung und Verankerung. Entwicklungsprozesse auf Organisations-, Programm-, Personal-, Kommunikations- oder Finanzierungsebene sowie die nachhaltige Vernetzung mit Kooperationspartnern und der öffentlichen Verwaltung können selbstgestellte Themen sein. Ziel dieses Prozesses ist es, mit den Erfahrungen aus der Pandemie und mit Blick auf unsichere Zeiten, das Potenzial gesellschaftlich relevanter Kulturarbeit für die je eigene Arbeit zu schärfen, organisatorisch zu entwickeln und strategisch zu verankern.
Welche Fragen bezüglich gesellschaftlicher Relevanz, notwendiger Organisationsentwicklung, Finanzierung und Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Partnern aus der öffentlichen Verwaltung und anderen Feldern sind zukünftig wichtig? Diesen Fragen können beantragte Vorhaben im Rahmen von „Profil: Soziokultur“ in einem 11-monatigen Prozess nachgehen.
Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige juristische Träger; antragsberechtigt sind auch Kooperationsverbünde aus bis zu drei Trägern. Weitere Informationen zum Programm, zur Antragsstellung und -berechtigung finden sich auf der Webseite des Fonds Soziokultur.
Es werden ab Ende August regelmäßige Online-Infoveranstaltungen zur Beratung und Antragstellung angeboten. Die ersten Termine finden am 24.08.2021 und 31.08.2021 von 16 bis 17 Uhr statt. Die Anmeldung erfolgt online über das Anmeldeportal des Fonds.