Zeiträume des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen verlängert

Veröffentlicht am: 3. März 2022

Zeiträume verlängert

Anfang März 2022 haben Bund und Länder eine Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Anerkennung freiwilliger Absagen vereinbart: Zum einen wird die Wirtschaftlichkeitshilfe bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Zum anderen wird der Zeitraum, in dem freiwillige Absagen im Rahmen der Ausfallabsicherungen anerkannt werden, um einen Monat verlängert. Freiwillige Absagen privater Veranstalter werden unabhängig von der geltenden Regulierungslage als „pandemiebedingt“ anerkannt. Und das für den Zeitraum vom 18.11.2021 bis 31.3.2022.

Gezielte Unterstützung mit zwei Hilfs-Bausteinen

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:

Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen. Ziel ist es, die Finanzierungslücke von Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden zu schließen. So wird gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zu Veranstaltungen zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Auch eine freiwillige Beschränkung aufgrund eines Hygienekonzepts wird dabei als Grundlage für eine Förderung anerkannt.

Mit der Ausfallabsicherung übernimmt der Sonderfonds im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen für förderfähige Veranstaltungen 90 Prozent der Ausfallkosten. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die bis zum 31. Dezember 2022 geplant sind. Das soll privaten Veranstalterinnen und Veranstaltern Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen geben.

Aber auch für Kulturveranstaltungen mit unter 2.000 Besucherinnen und Besuchern gibt es eine integrierte Ausfallabsicherung. Für den Fall, dass wegen der Verschärfung der öffentlichen Pandemiebestimmungen eine Kulturveranstaltung, die für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert war, nicht stattfinden kann, erhalten private Veranstalter eine Entschädigung. Diese beträgt 90 Prozent der nachgewiesenen, veranstaltungsbezogenen Kosten.

Alle Veranstaltungen müssen vor ihrer (geplanten) Durchführung unter sonderfonds-kulturveranstaltungen.de registriert werden. Die Antragstellung erfolgt nach der Durchführung oder Absage der Veranstaltung (beziehungsweise bei einer Veranstaltungsserie nach der letzten im Antrag registrierten Veranstaltung) innerhalb von 6 Monaten.

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