Bundesschallschutzprogramm für Brandenburger Spielstätten & Festivals: bis 12. Februar Bedarf anmelden!
Nur wenn ihr euren Bedarf bei uns anmeldet, könnt ihr später als potenzielle Antragsteller*innen berücksichtigt werden. Bitte meldet euch bis Mittwoch, 12. Februar 2026 bei uns zurück. Checkt vorher hier, ob ihr antragsberichtigt seid.
