Sonderfonds für vom Ukraine-Krieg betroffene Künstler:innen
Das Kulturministerium legt einen Sonderhilfsfonds in Höhe von insgesamt 120.000 Euro für vom Ukraine-Krieg betroffene Künstlerinnen und Künstler auf.
Das Kulturministerium legt einen Sonderhilfsfonds in Höhe von insgesamt 120.000 Euro für vom Ukraine-Krieg betroffene Künstlerinnen und Künstler auf.
Anfang März 2022 haben Bund und Länder eine Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Anerkennung freiwilliger Absagen vereinbart. Lest hier, welche Verlängerung wo gilt.