Sonderfonds für vom Ukraine-Krieg betroffene Künstler:innen
Das Kulturministerium legt einen Sonderhilfsfonds in Höhe von insgesamt 120.000 Euro für vom Ukraine-Krieg betroffene Künstlerinnen und Künstler auf.
Das Kulturministerium legt einen Sonderhilfsfonds in Höhe von insgesamt 120.000 Euro für vom Ukraine-Krieg betroffene Künstlerinnen und Künstler auf.
Anfang März 2022 haben Bund und Länder eine Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Anerkennung freiwilliger Absagen vereinbart. Lest hier, welche Verlängerung wo gilt.
Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage und den daraus resultierenden Einschränkungen haben Bund und Länder den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen angepasst.