Temporäre Zeltlager auf Festivals künftig verfahrensfrei

Veröffentlicht am: 10. September 2026

Gute Nachricht für Festivalveranstalter*innen: Temporäre Zeltlager können in Brandenburg künftig verfahrensfrei errichtet werden, sofern sie nur gelegentlich und höchstens zwei Monate bestehen.

Bereits zuvor war erreicht worden, dass Verkaufsstände und andere kurzzeitig genutzte bauliche Anlagen auf Musik-, Kunst- und Kulturfestivals verfahrensfrei errichtet werden können. Dafür hatten wir uns gemeinsam mit Akteur*innen aus der Festival- und Kulturlandschaft eingesetzt.

Mit der nun geltenden Regelung werden auch temporäre Zeltlager verfahrensfrei. Damit gibt es eine weitere wichtige Erleichterung für die Durchführung von Festivals und anderen Kulturveranstaltungen.

Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. f BbgBO, geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2026.

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