Coronahilfen für Unternehmen und Soloselbstständige

Veröffentlicht am: 3. August 2021

Seit dem 23. Juli könnt ihr die Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Was sich im Vergleich zur Überbrückungshilfe III ändert, seht ihr hier:

  • Förderzeitraum: 1. Juli bis 30. September 2021
  • „Restart-Prämie“: Einführung einer Personalkostenhilfe für Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen.
  • Anpassung der branchenspezifischen Sonderregelungen für die Veranstaltungs- und Kulturbranche:
    • Erstattung der Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August 2021 sowie Fortführung der Anschubhilfe (alternativ zur neuen „Restart-Prämie“).
    • Fortführung der Sonderregelung zu Abschreibungen von Warenbeständen für Hersteller, Großhändler, Einzelhändler und professionelle Verwender.
  • Erhöhung des Vorschusses der Neustarthilfe Plus für Soloselbständige(Betriebskostenpauschale) auf bis zu 4.500 Euro für Juli bis September 2021 als Alternative zur Überbrückungshilfe III Plus für Soloselbständige, die ansonsten keine Fixkosten geltend machen können.
  • Alles Sondertitel für die Veranstaltungswirtschaft sind weiterhin gültig.

Die FAQs findet ihr unter: Überbrückungshilfe Unternehmen – Überbrückungshilfe III Plus (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) 

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