Überbrückungshilfe IV gestartet
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fortgesetzt.
Mit der Überbrückungshilfe IV wird die Hilfe für die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fortgesetzt.
Diese Nachricht werden viele Kulturschaffende mit Erleichterung vernehmen. Die Coronahilfen des Bundes sollen ein weiteres Mal bis Ende März 2022 verlängert werden.