Änderungen in der Brandenburger Bauordnung zugunsten von Musik,- Kunst- und Kulturfestivals beschlossen

Veröffentlicht am: 4. Oktober 2023

Am 20.09.2023 beschloss das Landesparlament die weitestgehende Baugenehmigungsbefreiung für Festivals und Feste unterschiedlichster Prägung.

Mit großer Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass die gesetzgebende Bauordnung des Landes Brandenburg im Sinne von Veranstaltenden geändert wurde. In enger Zusammenarbeit mit den kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und SPD sowie fachlicher Beratung durch die Anwaltskanzlei Härting konnte ImPuls Brandenburg e.V., in Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, einen Vorschlag einbringen, dem gefolgt und zugestimmt wurde.

Im Ergebnis ist die angespannte Situation für Veranstaltende von Festivals, aber auch von Dorf-, Stadt- und anderen Kulturfesten, hinsichtlich möglicher Baugenehmigungsverfahren deutlich entspannt worden. Konkret bedeutet dies, dass Bauten, die z.B. auf Musik-, Kunst- und Kulturfestivals nur für kurze Zeit aufgestellt oder benutzt werden und die keine Fliegenden Bauten oder keine Sonderbauten sind, nicht mehr baugenehmigungspflichtig sind.

Wir freuen uns sehr, dass es möglich war diese greif- und spürbare Verbesserung erreicht zu haben. Auch weil es zeigt, dass es möglich ist, ergebnisorientiert sowie partei- und ressortübergreifend für die Menschen in Brandenburg zu agieren.

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