Fördermittel für Investitionen im Bereich Soziokultur

Veröffentlicht am: 13. März 2024

ImPuls Brandenburg e.V. vergibt jährlich – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel des MWFK Brandenburg – Mittel zur Förderung von Investitionen für Einrichtungen und Projekte aus dem Praxisfeld Soziokultur. Das Fördervolumen des „Investitionsfonds Soziokultur“ für das Jahr 2024 beträgt 50.000 €.

 

Zweck und Zielgruppen

Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden.

Mit Akteur*innen und Träger*innen sind in diesem Programm gemeint: soziokulturelle und kulturelle Zentren, Einrichtungen und Initiativen mit gemeinnütziger Zielsetzung und Ausrichtung, die sich mit künstlerischen Mitteln dem gesellschaftlichen Diskurs stellen, und ein spartenübergreifendes und zielgruppenübergreifendes Programm ermöglichen.

Gegenstand der Förderung ist z.B.:

  • Anschaffung von Technik und Ausstattung für soziokulturelle Veranstaltungen
  • Maßnahmen zur Modernisierung/Sanierung der Einrichtung, die unmittelbar zur Aufrechterhaltungdes soziokulturellen Angebots beitragen
  • Anschaffungen für mobile soziokulturelle Veranstaltungsformate
  • Maßnahmen zum Ausbau eigener IT-Infrastruktur

Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind Förderungen von Baumaßnahmen, der Immobilienerwerb sowie Einrichtungsgegenstände zur Küchenausstattung, Matratzen u.ä.

Voraussetzungen und Bedingungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen – freie Träger*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, sowie öffentliche Träger*innen – , die im Land Brandenburg ansässig sind und nachweislich aktiv mit ihren Projekten die soziokulturelle Landschaft Brandenburgs prägen. Abweichend davon sind, als Ausnahme, auch Antragsteller*innen förderberechtigt, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Förderfähig sind grundsätzlich Sachkosten.

Eine Komplementärförderung mit EU-Fördermitteln, Bundesmitteln und Mitteln der dezentralen Kulturarbeit (kreisliche und kommunale Fördermittel) ist zulässig. Eine Förderung im Rahmen dieses Förderprogrammes ist ausgeschlossen, wenn das zur Entscheidung anstehende Projekt bereits begonnen hat bzw. bereits eine Förderung aus Mitteln des Landes Brandenburg erhält.

Umfang der Förderung

Die Förderhöhe liegt bei grundsätzlich maximal 10.000 €. Die Förderung kann grundsätzlich als Anteilfinanzierung, im Ausnahmefall als Vollfinanzierung ausgereicht werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Der Durchführungszeitraum der jeweiligen Projektförderung endet spätestens zum 31. Dezember 2024.

Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, gegenüber Impuls Brandenburg e.V. spätestens bis zum 30.04.2025 einen Verwendungsnachweis über die geförderten Mittel zu erbringen. Änderungen sind dem Impuls Brandenburg e.V. zeitnah mitzuteilen.

Vergabe der Fördermittel

Über die zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Fördermittel entscheidet ImPuls Brandenburg e.V. unter Einbeziehung der Expertise des für Soziokultur zuständigen Referats im MWFK Brandenburg. Die Förderentscheidungen orientieren sich an folgenden Kriterien:

  • Qualität bzw. fachliche Beurteilung des Antrags
  • Stellenwert innerhalb des soziokulturellen Angebots im Land Brandenburg
  • nachhaltige Wirkung

Der ImPuls Brandenburg e.V. schließt mit den ausgewählten Projektträgern Förderverträge über die von ihm weitergeleiteten Landesmittel.

Antragsverfahren (inkl. Antragsformular)

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Der Antrag auf Förderung inkl. Anlagen (Projektbeschreibung, KFP, Nachweis der Gemeinnützigkeit) ist direkt an den ImPuls Brandenburg e.V. zu stellen. Auch die Bewilligung erfolgt durch diesen.

Projektbeschreibung beinhaltet:

1. eine kurze Beschreibung des Antragstellers/ der Antragstellerin und dessen Programms, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine soziokulturelle Einrichtung und/oder Initiative handelt

2. eine kurze Beschreibung der geplanten Anschaffung bzw. der Investition und deren Notwendigkeit

Das ausgefüllte Antragsformular ist in Papierform mit rechtverbindlicher Unterschrift und allen erforderlichen Anlagen (Projektbeschreibung, ausgefüllter Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweis der Gemeinnützigkeit) postalisch an den ImPuls Brandenburg e.V., Kunst- und Kreativhaus Rechenzentrum, Dortustraße 46, 14467 Potsdam zu senden.

Die Anträge für Vorhaben in 2024 müssen bis zum 31.05.2024 eingegangen sein.

 

Download “Merkblatt Investitionsfonds Soziokultur 2024”

Merkblatt_Investitionsfonds_Soziokultur_2024.pdf – 72-mal heruntergeladen – 180,20 kB

 

Download “Antragsformular”

Antragsformular-Investitionsfonds_Soziokultur_2024-1.docx – 67-mal heruntergeladen – 16,37 kB

 

Download “Kosten- und Finanzierungsplan”

Kosten-Finanzierungsplan_Investitionsfonds_Soziokultur_2024-1.xlsx – 58-mal heruntergeladen – 12,25 kB

 

Kontakt bei Rückfragen

Lucija Gudlin
Referentin Soziokultur
ImPuls Brandenburg e.V. – Landesverband für Soziokultur, Popularmusik und Festivals
E-Mail: lucija.gudlin@impuls-brandenburg.de
Tel.: 0331-81322007

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