50.000 Euro im Projektfonds Popularmusik

Veröffentlicht am: 24. Januar 2024

Das rockt: Mit insgesamt 50.000 Euro aus dem Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium erneut popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Bis zum 4. März 2024 können Förderanträge eingereicht werden. Die Höhe beträgt pro Antrag maximal 10.000 Euro; der Projektschwerpunkt muss im Land Brandenburg liegen.

Kulturministerin Manja Schüle: „Da ist echt (Popular)Musik drin! Brandenburg fördert mit 50.000 Euro zukunftsweisende Formate und innovative Angebote, die insbesondere Newcomer der Popularmusik fördern sollen. Die hiesige Szene zu stärken und weiterzuentwickeln, das ist das Ziel unseres Projektfonds Popularmusik, den wir mit Impuls Brandenburg – Landesverband für Soziokultur-, Popularmusik- und Festivals – entwickelt haben. Ich freue mich jetzt schon auf frischen Wind – also: Bitte fleißig bewerben!“

Gefördert werden können folgende Vorhaben: 

  • popularmusikalische Angebote oder Programmschwerpunkte innerhalb eines Projektes oder Festivals (Workshops, interdisziplinäre Formate u.a.)
  • popularmusikalische Formate, etwa auf den Gebieten Nachwuchsförderung oder Gender Equality
  • neue Modellprojekte oder Kampagnen zum Zugang zur Livemusik
  • interne Qualitätsentwicklung und organisationsstärkende Maßnahmen, die eine Professionalisierung und Stabilisierung der bestehenden Alltagspraxis ermöglichen, etwa zeitlich begrenzte Personaldienstleistungen auf Honorarbasis, Weiterbildungsvorhaben, Inhouse-Seminare, Coaching
  • Auf- oder Ausbau popularmusikalischer Netzwerke

Der Fokus liegt in diesem Jahr auf Formaten, die Brandenburger Musiktalente unterstützen und auf die Bühne bringen. Das können zum Beispiel neue Konzertreihen für Newcomer sein, die Integration von Nachwuchsbühnen in bestehende Veranstaltungen oder Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote für aufstrebende Popularmusiker und -musikerinnen. Anträge für den Projektfonds Popularmusik dürfen juristische Personen des privaten Rechts stellen, die künstlerisch oder kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen.

Anträge für Vorhaben in 2024 müssen bis zum 4. März 2024, 23:59 Uhr, (Ausschlussfrist) vollständig mit allen erforderlichen Nachweisunterlagen im Ministerium eingegangen sein. Alternativ können die Anträge postalisch eingereicht werden. Zum Nachweis der Fristwahrung gilt das Datum des Posteingangsstempels des Ministeriums.

Die Antragsadresse lautet:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Referat 34
Dortustraße 36
14467 Potsdam 

Weitere Informationen und Hinweise zur Ausschreibung: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/projektfonds-popularmusik/

Das Merkblatt mit weiterführenen Informationen zum Projektfonds Popularmusik: https://mwfk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Projektfonds%20Popularmusik_Merkblatt.pdf

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