40.000 Euro für Projekte im Jahr 2024

Veröffentlicht am: 13. März 2024

Der ImPuls Brandenburg e.V. vergibt jährlich – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel aus dem MWFK Brandenburg – Mittel zur Förderung von zeitlich befristeten Projekten aus dem Praxisfeld Soziokultur, die im Land Brandenburg realisiert werden. Das Fördervolumen des „Innovationsfond Soziokultur“ für das Jahr 2024 beträgt 40.000 €.

Zielgruppen
Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden.
Mit Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene sind in diesem Programm gemeint: soziokulturelle und kulturelle Zentren, Einrichtungen und Initiativen mit gemeinnütziger Zielsetzung und Ausrichtung, die sich mit künstlerischen Mitteln dem gesellschaftlichen Diskurs stellen, und ein sparten- und zielgruppenübergreifendes Programm ermöglichen.

Antragsberechtigt sind juristische Personen (freie Träger sowie öffentliche Träger), die im Land Brandenburg ansässig sind und nachweislich aktiv mit ihren Projekten die soziokulturelle Landschaft Brandenburgs prägen.

Zweck der Förderung
Ziel der Projektförderung ist die kontinuierliche (Weiter-)Entwicklung soziokultureller Praxis im Land Brandenburg in Verbindung mit innovativen Ansätzen. Mit den Projektmitteln sollen soziokulturelle Projektvorhaben umgesetzt sowie die Professionalisierung der Akteur*innen und Träger*innen vorangetrieben werden. Es sollen künstlerische und kulturelle Projekte gefördert werden, die dem Selbstverständnis Brandenburgs als weltoffenes, kreatives und geschichtsbewusstes Bundesland entsprechen.

Themenschwerpunkt 2024: „Soziokultur erobert Räume“

Wie wollen wir gemeinsam leben? Was brauchen wir, um gemeinsam gut zu leben? Wo und wie kommen wir aufeinander zu, wo treffen wir uns? Und wer sind dabei überhaupt wir? Und wer sind die Anderen?

Krisen, Verwerfungen, Konflikte – es wird seit Jahren von den großen gesellschaftlichen Spaltungen gesprochen. Und wir merken es tatsächlich, sobald wir aus den sogenannten „Blasen“ rauskommen. Diese Blasen können unseren analogen Räumen sein, aber immer mehr müssen wir dabei auch von den digitalen Blasen sprechen, in denen sich die jüngeren Generationen bewegen. Die jetzige Gestaltung unserer produktiven, modernen, durch Technologie und auch schon durch die KI, gesteuerten Gesellschaft macht es immer einfacher, sich in diese Blasen zurückzuziehen. Der Einkauf kann aus dem Wohnzimmer erledigt werden, das Warten in der Warteschlange entfällt genauso wie der dabei anfallende Kontakt mit den Anderen.

Die Notwendigkeit des Dialogs um eine gemeinsame Lösung zu finden, wird deshalb immer deutlicher. Soziokultur kann ein Teil der Lösung sein und Antworten liefern. Sie spricht unterschiedliche Menschen an, fördert die Begegnungen auf Augenhöhe, fördert aktive Beteiligung und Teilnahme von Bürger*innen, fördert Respekt, Pluralismus und Offenheit. Mit künstlerischen Mitteln.

Gefördert werden Projekte, die sich mit dem Miteinander, im gemeinsamen Alltag und gemeinsamen Räumen, mithilfe von künstlerischen Mitteln und Formate, auseinandersetzten und die multifunktionelle Nutzung dieser Räume anregen. Dieses Miteinander entsteht, wenn sich Menschen aus verschiedenen Generationen, aber auch Menschen mit verschiedenen Interessen, Nationalitäten, Hobbies oder Musikgeschmack, aus den verschiedenen Sportvereinen oder Religionen an einem analogen oder digitalen Ort treffen und gemeinsam Zeit verbringen, tanzen, Musik machen, spielen, gestalten. Das Miteinander darf auch zu Irritation führen, solange man aktiv im respektvollen Dialog bleibt, und es soll mit künstlerischen Mitteln gestaltet werden.

Die gemeinsame Räume verstehen wir als Räume, in dem sich das Wir mit den oder dem Anderen trifft: Arztpraxis, Straßenbahn, Warteschlange in dem Einkaufsladen, die Kita oder die Schulkantine, Feuerwehr, das Wohnhaus und die Nachbarschaft, der Schrebergarten und das Fitness-Studio. Eigentlich finden die Teilhabe und Partizipation schon überall und alltäglich statt. Wir leben schon zusammen, wir erleben schon das Miteinander. Die partizipativen Formate der Soziokultur ermöglichen uns, diese Prozesse bewusst(er) zu gestalten und sie unter die Lupe zu nehmen.

Gegenstand der Förderung

  • Künstlerische und/oder kulturelle, zeitlich befristete oder langfristige, Formate, welche sich mitöffentlich zugänglichen und/oder Begegnungsräumen auseinandersetzen
  • künstlerische und/oder kulturelle Formate und Aktivitäten, welche die Bürger*innen in öffentlich zugänglichen und/oder Begegnungsräumen mit einbeziehen
  • Maßnahmen der Organisationsentwicklung mit Blick auf künstlerische und demokratische Prozesse und Strukturen in öffentlich zugänglichen und/oder Begegnungsräumen
  • generationsübergreifende und spartenübergreifende soziokulturelle Formate und Aktivitäten in öffentlich zugänglichen und/oder Begegnungsräumen
  • künstlerische und kulturelle Maßnahmen und Formate, die die Zusammenarbeit zwischen kulturellen Einrichtungen/Initiativen, der Verwaltung und Politik und der Bürger*innen in öffentlich zugänglichen und/oder Begegnungsräumen fordern

Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind: 


  • gewinnorientierte, kommerziell realisierbare Vorhaben
  • Antragsteller*innen, die eine rein institutionelle Förderung beantragen
  • Preisverleihungen und die Vergabe von Stipendien
  • investive Vorhaben
Voraussetzungen und Bedingungen
Förderberechtigt sind nur die Antragsteller*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können und ihren Sitz im Land Brandenburg haben. Abweichend davon sind, als Ausnahme, auch Antragsteller*innen förderberechtigt, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Förderwürdig sind grundsätzlich Honorar- und Sachkosten. Eine Komplementärförderung mit EU-Fördermitteln, Bundesmitteln und Mitteln der dezentralen Kulturarbeit (kreisliche und kommunale Fördermittel) ist zulässig. Eine Förderung im Rahmen dieses Förderprogrammes ist ausgeschlossen, wenn das zur Entscheidung anstehende Projekt bereits begonnen hat bzw. bereits eine Förderung aus Mitteln des Landes Brandenburg erhält.
Umfang der Förderung

Die Förderhöhe liegt bei grundsätzlich maximal 20.000 €. Die Mindestförderhöhebeträgt 3.000 €. Der Durchführungszeitraum endet spätestens zum 31. Dezember 2024.

Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, gegenüber dem Impuls Brandenburg e.V. spätestens bis zum 30.04.2025 einen Verwendungsnachweis über die geförderten Mittel zu erbringen. Änderungen sind dem Impuls Brandenburg e.V. zeitnah mitzuteilen.

Vergabe der Fördermittel
Über die Zahl der zu fördernden Projekte, sowie über die Bemessung der Fördermittel entscheidet der Vorstand des ImPuls Brandenburg e.V. unter Einbeziehung der Expertise des für Soziokultur zuständigen Referats im MWFK Brandenburg. Die Förderentscheidungen orientieren sich unter Berücksichtigung des thematischen Themenschwerpunkts 2024 an folgenden Kriterien:

  • Qualität bzw. fachliche Beurteilung des Konzepts / Projektvorschlags
  • Stellenwert innerhalb des soziokulturellen Angebots im Land Brandenburg
  • nachhaltige Wirkung

Der ImPuls Brandenburg e.V. schließt mit den vom Vorstand und in Abstimmung mit dem MWFK Brandenburg ausgewählten Projektträgern Förderverträge über die von ihm weitergeleiteten Landesmittel. Die Förderung kann grundsätzlich als Anteilfinanzierung, im Ausnahmefall als Vollfinanzierung ausgereicht werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Antragsfristen
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Der Antrag auf Förderung ist direkt an den ImPuls Brandenburg e.V. zu stellen. Auch die Bewilligung erfolgt durch diesen. Der ausgefüllte Antrag inklusive Anlagen (Projektbeschreibung, ausgefüllter Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweis der Gemeinnützigkeit) ist in Papierform mit rechtverbindlicher Unterschrift und allen erforderlichen Anlagen postalisch an den ImPuls Brandenburg e.V., Kunst- und Kreativhaus Rechenzentrum, Dortustraße 46, 14467 Potsdam zu senden.

Anträge für Vorhaben in 2024 müssen bis zum 01.05.2024 eingegangen sein.

 

Download “Merkblatt Innovationsfonds Soziokultur 2024”

Merkblatt_-Innovationsfonds_Soziokultur_2024.pdf – 88-mal heruntergeladen – 152,77 kB

 

Download “Antragsformular”

Antragsformular_Innovationsfonds_Soziokultur_2024-1.docx – 89-mal heruntergeladen – 19,14 kB

 

Download “Kosten- und Finanzierungsplan”

Kosten-Finanzierungsplan_Innovationsfonds_Soziokultur_2024.xlsx – 74-mal heruntergeladen – 12,55 kB

 

Kontakt für Rückfragen

Lucija Gudlin

Referentin Soziokultur

ImPuls Brandenburg e.V. – Landesverband für Soziokultur, Popularmusik und Festivals

E-Mail: lucija.gudlin@impuls-brandenburg.de

Tel.: 0331-81322007

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