Brandenburger Förderprogramm für Digitalisierung in Kultureinrichtungen

Veröffentlicht am: 23. November 2021

Im Rahmen dieses Förderprogramms fördert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg Digitalisierungsmaßnahmen in Kultureinrichtungen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • kommunale und nichtwirtschaftliche Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (insbesondere Theater, Orchester, Museen, Bibliotheken)
  • Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Soziokultur
  • Veranstalter von Musik- und Theaterfestspielen
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts, die im Bereich der Kultur tätig sind

Was wird gefördert?

  • Arbeitspaket Infrastruktur/Implementierung
    • Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Wissenschaftseinrichtungen zur Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen
    • Ausgaben für Lieferungen und Leistungen Dritter zur Anschaffung und Implementierung von digitaler Infrastruktur und Entwicklung digitaler Angebote
  • Arbeitspaket Schulungen
    • Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung und Qualifikation eigener Mitarbeitender im Zusammenhang mit der Implementierung der Digitalisierungsmaßnahmen

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Mindestfördersumme: 200.000 EUR / Höchstfördersumme: 1,5 Mio. EUR

Weitere Infos findet ihr hier.

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