Brandenburger Förderprogramm für Digitalisierung in Kultureinrichtungen
Veröffentlicht am: 23. November 2021
Im Rahmen dieses Förderprogramms fördert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) über die Investitionsbank des Landes Brandenburg Digitalisierungsmaßnahmen in Kultureinrichtungen.
Wer ist antragsberechtigt?
- kommunale und nichtwirtschaftliche Kultureinrichtungen im Land Brandenburg (insbesondere Theater, Orchester, Museen, Bibliotheken)
- Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Soziokultur
- Veranstalter von Musik- und Theaterfestspielen
- Stiftungen des öffentlichen Rechts, die im Bereich der Kultur tätig sind
Was wird gefördert?
- Arbeitspaket Infrastruktur/Implementierung
- Ausgaben für externe Beratungsdienstleistungen durch Unternehmen oder Wissenschaftseinrichtungen zur Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen
- Ausgaben für Lieferungen und Leistungen Dritter zur Anschaffung und Implementierung von digitaler Infrastruktur und Entwicklung digitaler Angebote
- Arbeitspaket Schulungen
- Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Schulung und Qualifikation eigener Mitarbeitender im Zusammenhang mit der Implementierung der Digitalisierungsmaßnahmen
Wie wird gefördert?
- Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Mindestfördersumme: 200.000 EUR / Höchstfördersumme: 1,5 Mio. EUR
Weitere Infos findet ihr hier.