Eine Milliarde für das Bundesprogramm Neustart Kultur

Veröffentlicht am: 24. Juni 2020

Am 4. Juni wurde bekannt gegeben: Die Bundesregierung unterstützt mit eine Milliarde schwerem Rettungs- und Zukunftsprogramm den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland. Mit dem neuen Programm und die bereits von Bund, Ländern und Kommunen geleisteten Hilfen drängt Grütters auf Öffnung der Kultureinrichtungen.Im Programm sind Mittel insbesondere für folgende Maßnahmen vorgesehen:

Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen 
Mit 450 Millionen Euro sollen vor allem die vielen kleineren und mittleren, privatwirtschaftlich finanzierten Kulturstätten und –projektedarin unterstützt werden, ihre künstlerische Arbeit wiederaufzunehmen und neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben. Diese Mittel sind nach Sparten aufgeteilt:

  • 150 Millionen Euro stehen für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und –vermittler, zur Verfügung.
  • Soziokultur ist unter den „weiteren Bereiche“ zu finden: Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene kriegen
    30 Millionen Euro.

Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
Rund 250 Millionen Euro sind eingeplant, um Kultureinrichtungen wieder fit zu machen für die Wiedereröffnung. Die Mittel sollen vor allem Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird und sind beispielsweise für die Umsetzung von Hygienekonzepten, Online-Ticketing-Systemen oder Modernisierungen von Belüftungssystemen gedacht.

Förderung alternativer, auch digitaler Angebote
Für alternative, besonders digitale Angebote stehen 150 Millionen Euro bereit. Davon profitieren Projekte im Kontext Museum 4.0 sowie viele neue Formate der Digitalisierungsoffensive des Bundes, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen.

Unterstützung bundesgeförderter Kultureinrichtungen und –projekte
100 Millionen Euro gibt es für regelmäßig geförderte Kultureinrichtungen, um coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten leistet der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung.

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